Alle Gesundheitszentren, Ärzte, Zahnärzte UND Psychologen sind nach dem Sozialgesetzbuch (§ 135 a SGB V) in Deutschland verpflichtet, interne Qualitätsmanagement-Systeme in ihrem Wirkungsbereich einzuführen, sie aufrechtzuerhalten und sie kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die praktische Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in bundesweit geltenden Vorgaben definiert.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind als Richtlinien zu verstehen. Sie beschreiben allgemein gültige Kernaspekte, welche bei der Etablierung jedes Qualitätsmanagement-Systems zu berücksichtigen sind, sowie spezifische Aspekte, die für bestimmte Fachbereiche von besonderer Bedeutung sind.
Das Fundament einer guten Qualitätsphilosophie ruht auf drei Säulen — gutes QualitätsManagement, gute QualitätsSicherung und gute QualitätsKontrolle. Das QM ermittelt und definiert, was wichtig ist, legt fest, was getan werden muss und wie getan werden soll; die QS setzt die Vorgaben in der Praxis um und dokumentiert die Umsetzung; die QK überprüft die Ergebnisse (z.B. in Form von Checklisten. Die Grenzen zwischen diesen Bereichen sind fließend. Sie sind über viele Schnittstellen miteinander verbunden.
Das QM-System im Gesundheitswesen deckt folgende Kernaspekte der Qualitätssicherung nach ISO 9001 und ISO 13485:
- Qualitätsziele;
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten— auf allen organisatorischen Ebenen;
- ProzessAbläufe;
- Checklisten für kritische Prozessschritte;
- Einarbeitungs- und Schulungsmaßnahmen;
- Teambesprechungen;
- Stetige Validierung des bestehenden QM-Systems durch Befragungen von Patienten und Mitarbeitern;
- Sachgemäße Information der Patienten;
- Management der Schnittstellen;
- Beschwerdemanagement;
- Risikomanagement;
- Fehlermanagement;
Weitere Instrumente zu Sicherstellung der Anforderungen spezifischen Fachbereiche sind beispielsweise:
- Das Hygienemanagement;
- Maßnahmen zur Sicherheit der sachgemäßen Anwendung von Arzneimitteln;
- Schmerzmanagement;
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen;
- Notfallmanagement usw.
Die Planung, Einführung, Aufrechterhaltung sowie die stetige Optimierung des QS-Systems einer gesundheitsorientierten Einrichtung erfolgt nach dem PDCA-Model— Plan-Do-Check-Act, der ein permanenter, iterativ ablaufenden Prozess darstellt.
Umsetzung des PDCA-Zyklus
„PLAN“ (QM)
- Welche QM-Ziele werden verfolgt? Praxiskonzept und -ziele, strategische Planung.
- Welche sind die bekannten „Störungsfrieden“?
- Welche Prozesse sind Routineprozesse, die wir standardisieren wollen/können?
- Prozesse analysieren, Arbeitsanweisungen (AA) und Checklisten (CL) verfassen.
- Stellenbeschreibungen verfassen, Verantwortungsbereiche festlegen.
- Patienten- und Mitarbeiterbefragungsbogen entwickeln.
- Teamsitzungen planen.
„DO“ (QS)
- Nach erstellten AA und CL arbeiten.
- Fehlermanagement umsetzen.
- Regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen veranstalten.
- Externe Fortbildungen, interne Schulungen besuchen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungsbogen ausfüllen lassen.
„CHECK“ (QK)
- Wird nach den AA und CL gearbeitet?
- Wo und warum tauchen Fehler auf?
- Wo gibt es noch Schwierigkeiten? Wo muss nachgearbeitet werden?
- Wo ist das Team besser geworden?
- Auswertung der Fragebogen.
„ACT“
- Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen.
- Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
- Mit unserer umfassenden Kompetenzen decken wir die Qualitätssicherung im Bereich der Stationären-, Ambulanten- und Privatärztlichen-Versorgung ab.