QM-System im Gesundheitswesen

 

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Alle Gesundheitszentren, Ärzte, Zahnärzte UND Psychologen sind nach dem Sozialgesetzbuch (§ 135 a SGB V) in Deutschland verpflichtet, interne Qualitätsmanagement-Systeme in ihrem Wirkungsbereich einzuführen, sie aufrechtzuerhalten und sie kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die praktische Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in bundesweit geltenden Vorgaben definiert. 

Diese gesetzlichen Vorgaben sind als Richtlinien zu verstehen. Sie beschreiben allgemein gültige Kernaspekte, welche bei der Etablierung jedes Qualitätsmanagement-Systems zu berücksichtigen sind, sowie spezifische Aspekte, die für bestimmte Fachbereiche von besonderer Bedeutung sind.

Das Fundament einer guten Qualitätsphilosophie ruht auf drei Säulen — gutes QualitätsManagement, gute QualitätsSicherung und gute QualitätsKontrolle. Das QM ermittelt und definiert, was wichtig ist, legt fest, was getan werden muss und wie getan werden soll; die QS setzt die Vorgaben in der Praxis um und dokumentiert die Umsetzung; die QK überprüft die Ergebnisse (z.B. in Form von Checklisten. Die Grenzen zwischen diesen Bereichen sind fließend. Sie sind über viele Schnittstellen miteinander verbunden.

Das QM-System im Gesundheitswesen deckt folgende Kernaspekte der Qualitätssicherung nach ISO 9001 und ISO 13485:

  • Qualitätsziele;
  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten— auf allen organisatorischen Ebenen;
  • ProzessAbläufe;
  • Checklisten für kritische Prozessschritte; 
  • Einarbeitungs- und Schulungsmaßnahmen;
  • Teambesprechungen;
  • Stetige Validierung des bestehenden QM-Systems durch Befragungen von Patienten und Mitarbeitern;
  • Sachgemäße Information der Patienten;
  • Management der Schnittstellen;
  • Beschwerdemanagement;
  • Risikomanagement;
  • Fehlermanagement; 

Weitere Instrumente zu Sicherstellung der Anforderungen spezifischen Fachbereiche sind beispielsweise: 

  • Das Hygienemanagement;
  • Maßnahmen zur Sicherheit der sachgemäßen Anwendung von Arzneimitteln;
  • Schmerzmanagement;
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen;
  • Notfallmanagement usw.

Die Planung, Einführung, Aufrechterhaltung sowie die stetige Optimierung des QS-Systems einer gesundheitsorientierten Einrichtung erfolgt nach dem PDCA-Model— Plan-Do-Check-Act, der ein permanenter, iterativ ablaufenden Prozess darstellt.

Umsetzung des PDCA-Zyklus

„PLAN“ (QM)

  • Welche QM-Ziele werden verfolgt? Praxiskonzept und -ziele, strategische Planung.
  • Welche sind die bekannten „Störungsfrieden“?
  • Welche Prozesse sind Routineprozesse, die wir standardisieren wollen/können?
  • Prozesse analysieren, Arbeitsanweisungen (AA) und Checklisten (CL) verfassen.
  • Stellenbeschreibungen verfassen, Verantwortungsbereiche festlegen.
  • Patienten- und Mitarbeiterbefragungsbogen entwickeln.
  • Teamsitzungen planen.

„DO“ (QS)

  • Nach erstellten AA und CL arbeiten.
  • Fehlermanagement umsetzen.
  • Regelmäßige, protokollierte Teamsitzungen veranstalten.
  • Externe Fortbildungen, interne Schulungen besuchen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungsbogen ausfüllen lassen.

„CHECK“ (QK)

  • Wird nach den AA und CL gearbeitet?
  • Wo und warum tauchen Fehler auf?
  • Wo gibt es noch Schwierigkeiten? Wo muss nachgearbeitet werden?
  • Wo ist das Team besser geworden?
  • Auswertung der Fragebogen.

„ACT“

  • Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen.
  • Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
  • Mit unserer umfassenden Kompetenzen decken wir die Qualitätssicherung im Bereich der Stationären-, Ambulanten- und Privatärztlichen-Versorgung ab.