Erstellung von QM-Berichten
Der Qualitätsbericht umfasst die Angaben zu organisatorischen Struktur der Einrichtung sowie Leistungsdaten bzw. Behandlungsergebnisse einzelner Versorgungsbereiche. Besonderen Stellenwert haben die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.
Alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Jahr einen „Strukturiertes Qualitätsbericht“ zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der Qualitätsbericht umfasst die Angaben zu organisatorischen Struktur der Einrichtung sowie Leistungsdaten bzw. Behandlungsergebnisse einzelner Versorgungsbereiche.
Besonderen Stellenwert haben die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.
Dementsprechend, gliedert sich die Struktur eines Q-Berichts in drei Teile:
- Struktur- und Leistungsdaten der gesamten Einrichtung
- Struktur- und Leistungsdaten der einzelnen Organisations- und Fachabteilungen, sowie
- Daten aus der externen stationären Qualitätssicherung
Regelungen des G-BA gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, umfasst einschließlich:
- Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts
- Datensatzbeschreibung
- Auswahllisten
- Qualitätsindikatoren aus den Verfahren gemäß QSKH-RL
- Annahmestelle und Datenlieferverfahren
Die Erstellung eines Qualitätsberichts ist mit erheblichen Aufwand verbunden. Wir übernehmen für sie diese zeitintensive Tätigkeit.
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